Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort und der VG Bild-Kunst dürfen sich auf einen nachträglichen Geldregen freuen. Die Verwertungsgesellschaften einigten sich mit dem Branchenverband BITKOM auf Nachzahlungen für alle PCs, die in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2007 verkauft worden sind.
Nachdem sich die Verwertungsgesellschaften mit dem BITKOM über die Höhe der Nachzahlungen für Drucker, die in den Jahren 2001 bis 2007 schon letztes Jahr geeinigt haben, erfolgte jetzt auch bei PCs der Durchbruch.
Wie hoch werden die Nachzahlungen ausfallen?
Die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst haben sich mit dem BITKOM darauf geeinigt, dass für PCs, die zwischen 2001 und 2007 verkauft worden, nachträglich folgende Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung von Text und Bild gezahlt werden müssen:
- für Business-PCs: 2,00 Euro
- für Consumer-PCs: 3,50 Euro
Schaut man sich die Statistiken der Verkaufszahlen von PCs in der Vergangenheit (Quellen: BITKOM, Focus Medialine) an, dürfte sich die Zahl auf rund 60 Millionen verkaufte PCs in dieser Zeit summieren. Geht man nun der Einfachheit halber davon aus, dass sich berufliche und private Nutzung in etwa die Waage halten, würde sich die Nachzahlungssumme auf zirka 165 Millionen Euro belaufen. Diese Summe wiederum wird auf die beiden Verwertungsgesellschaften aufgeteilt. Wahrscheinlich wird von VG Wort und VG Bild Kunst in Studien ermittelt werden, in welchem Verhältnis Texte und Bilder vervielfältigt werden. Bei der Annahme, dass beides jeweils 50 Prozent ausmacht, würde die VG Wort also rund 82,5 Mio. Euro einnehmen und an ihre Wahrnehmungsberechtigten verteilen.
Wann werden die Urheberrechtsabgaben an die Autoren nachgezahlt?
Diese Frage kann natürlich nur die VG Wort beantworten. Und die zeigt sich in solchen Fragen naturgemäß nicht sehr auskunftsfreudig. So gibt es nach wie vor keine Informationen, wann die Nachzahlungen für verkaufte Drucker der Jahre 2001 bis 2007 an die Berechtigten ausgeschüttet werden. Die VG Bild-Kunst ist da mitteilsamer. Die Verwertungsgesellschaft hatte bereits im Dezember 2015 mitgeteilt, dass die Nachzahlungen der Hersteller und Importeure eingegangen seien und in der ersten Jahreshälfte 2016 ausgeschüttet werden.
Am wahrscheinlichsten ist es, dass die Zahlungen der PC-Hersteller und Importeure in der zweiten Hälfte dieses Jahres bei den Verwertungsgesellschaften eingehen und erst im Laufe des nächsten Jahres ausgeschüttet werden.
Warum müssen die Hersteller überhaupt nachzahlen?
Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juli 2014 in letzter Instanz geurteilt, dass für PCs und Drucker „nach altem Recht“ (Verkaufsjahre 2001 – 2007) eine Gerätevergütung an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist. Die Höhe hatte das Gericht aber nicht festgelegt. Hier mussten sich die Verwertungsgesellschaften mit dem Branchenverband der Hersteller in Verhandlungen einigen.