Für Laien könnte es etwas irritierend erscheinen, dass man als Webseller beim Thema Preisauszeichnung und Preiswerbung erst einmal juristische Fachbücher wälzen sollte. Tatsächlich aber ist es im Internet etwas komplizierter, als einfach nur ein Preisetikett aufzukleben und bei Werbeanzeigen ein paar Regeln zu beachten. Im E-Commerce lauern nämlich eine Menge Fallstricke. Wo kommt die Preisangabe hin? Wo müssen die Versandkosten angegeben werden? Wie und wo muss man die enthaltene Mehrwertsteuer angeben? Wann braucht man einen Grundpreis? Wie sieht es mit der Aktualität und der Berücksichtigung von Versandkosten bei Preisvergleichsportalen aus? Die gute Nachricht: Die Antworten auf alle wichtigen Fragen bekommen Sie kostenlos. Und zwar in der aktualisierten Version des Ratgebers „Leitfaden für Preiswerbung“. Entwickelt wird der Leitfaden von der deutschen Kanzlei Härting und der Schweizer Kanzlei Bühlmann. Beleuchtet wird demnach die rechtliche Situation in der Schweiz und in Deutschland. Vor allem Händler, die ins jeweilige Nachbarland verkaufen wollen, erhalten viele wertvolle Informationen.