Die VG Wort stellt für viele Blogger eine der wichtigsten Einnahmequellen dar. Haben Sie Ihre Blog-Texte aus dem Jahr 2018 gemeldet? Falls ja, können Sie schon jetzt nachschauen, wie viel Geld Sie ausbezahlt kommen.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist so etwas wie die GEMA für Schreiberlinge. Die VG Wort sammelt Geld aus Urheberrechtsabgaben, die unter anderem beim Kauf von PCs und Druckern anfallen, ein und verteilt diese an Schriftsteller, Journalisten und Blogger.
Dieses Geld erhalten die Urheber als Gegenleistung dafür, dass Konsumenten ihre Werke für private Zwecke kopieren dürfen, ohne dafür eine Erlaubnis einholen zu dürfen. Mit den Urheberrechtsabgaben werden so die vermuteten Einnahmeausfälle der Urheber ausgeglichen.
So erhalten Blogger Geld von der VG Wort
Wer als Blogger Geld von der VG Wort kassieren möchte, muss
- Sich bei der VG Wort anmelden und einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.
- Online Zählmarken für seine Blogtexte bestellen.
- Jeweils eine Zählmarke in jeden Blogbeitrag einbauen.
- Im darauffolgenden Jahr die Texte online melden, die den Mindestzugriff erreicht haben.
Vergütet werden von der VG Wort alle Texte, die
- Mindestens 1.800 Zeichen lang sind
- Mindestens 1.500 Leser in einem Kalenderjahr erreicht haben.
Ermittelt werden die Leserzugriffe eines Blogtextes durch die Zählmarken, die Sie in Ihre Beiträge eingebaut haben.
Ausschüttungsbriefe für Blogger sind bereits online abrufbar
Das hört sich relativ aufwendig an – und ist es auch! Allerdings lohnt sich die Arbeit, denn pro Text, der 2018 mindestens 1.500 Leser erreicht hat, zahlt die VG Wort im Jahr 2019 satte 35 Euro! Übrigens auch für Texte, für die Sie möglicherweise schon in den Vorjahren Geld kassiert haben, da sie auch früher schon die Mindestzugriffszahl pro Jahr erreicht haben.
Traditionell schüttet die VG Wort das Geld für die gemeldeten Online-Beiträge Ende September, Anfang Oktober aus. Dabei sind die Ausschüttungsbriefe mit Informationen zur Auszahlungssumme und einer Liste der abgerechneten Texte schon einige Tage vor im Meldesystem TOM abrufbar.
Haben Sie für Texte gemeldet, die den Mindestzugriff im Jahr 2018 erreicht haben? Dann können Sie jetzt bereits nachschauen, wie viel Geld Sie erhalten werden. Die Ausschüttungsbriefe für die Auszahlung, die am 28.09.2019 stattfindet, sind nämlich bereits online und im Meldesystem TOM abrufbar.